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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Andreas von Brechan

Wir beraten und vertreten sowohl gewerbliche als auch private Vermieter und Mieter in allen Fragen des Mietrechtes. Ein Schwerpunkt liegt in der Vertragsgestaltung vor Abschluss des Mietvertrages. Nur individuell gestaltete Verträge die den tatsächlichen Bedürfnissen des Mandanten entsprechen können einen reibungslosen Ablauf des Mietverhältnisses gewährleisten.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechtes sind wir insbesondere für die Verwalter der Wohnungseigentumsanlage Ansprechpartner in allen Rechtsfragen rund um die WEG. Wohnungs- und Hauseigentümer beraten wird darüber hinaus auch in allen Bereichen des Immobilinerechts, angefangen bei der Gestaltung des Kaufvertrages über die Finanzierung bis hin zu Fragen der Gewährleistung.