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Familien und Erbrecht

Dr. Anke Busch
Dr. Gero Hattstein

Zu den Aufgaben unserer Sozietät im Familien- und Erbrecht zählt neben der umfassenden Beratung des Mandanten im familienrechtlichen Konflikt auch die Klärung der hiermit verbundenen wirtschaftlichen Fragen. Neben dem Ehescheidungsrecht und der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen zählt daher auch die Regelung der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung oder Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhaltsberechnungen sowie die Ausgleichung von Renten- und Versorgungsansprüchen bei einer Ehescheidung zu unserer Tätigkeit. Wir unterstützen unseren Mandanten sowohl bei der grundsätzlich erstrebenswerten einvernehmlichen Regelung als auch bei der manchmal unvermeidlichen streitigen Auseinandersetzung. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Erbrecht. Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer bei der Testamentsgestaltung und Nachfolgeregelung unter Einbeziehung der familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte. Daneben setzen wir Erb- und Pflichtteilsansprüche für unsere Mandanten durch.