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Agrar-, Lebensmittel- und Futtermittelrecht

Dr. Thomas
Dr. Koch

Seit Jahrzehnten betreuen wir internationale Konzerne der Futtermittel- und Ernährungsindustrie in allen sich auf Deutschland beziehenden Rechtsfragen einschließlich des Rechts der Europäischen Union.

Das durch Erfahrung geprägte Verständnis und die vertiefte Kenntnis der Belange der Agrarwirtschaft nutzen wir für die Beratung und Vertretung von Agrarbetrieben jeglicher Größenordnung. Dies beginnt bei Fragen des Höferechts und des Pachtrechts bäuerlicher Familienbetriebe und führt bis zur Vertretung und Beratung bei der Gründung, dem Erwerb und dem Betrieb nahezu industriell arbeitender Großbetriebe mit internationaler Kapitalbeteiligung und innovativer Finanzierung.

Unsere Tätigkeit umfasst das allgemeine Zivilrecht im Verhältnis zwischen Erzeuger und Lieferant einerseits und Abnehmer und Verbraucher andererseits. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten aus der Agrar-, Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft insbesondere bei ihren verwaltungsrechtlichen Anliegen, in Bau-, Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren, im Umweltrecht, im Futtermittel- und Lebensmittelrecht, zum EU-Recht und in Marktordnungsfragen